SVÖ Bundessieger Zuchtschau
BUNDESSIEGER-ZUCHTSCHAU 2022
f ü r D e u t s c h e S c h ä f e r h u n d e
am 5. und 6. August 2022 (Freitag/Samstag !!)
Volksfestgelände Andorf
Richter:
Freitag, 5. August 2022
Standmusterungen Dietmar Maurer
Standmusterungen Thomas Fritsche
Quartierbestellungen : Tourismusverein Andorf, A-4770 Andorf, Hauptstraße 32
Zugelassen sind nur im Zuchtbuch des ÖKV oder in einem anderen von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragene Hunde. Ausgeschlossen sind kranke oder krankheitsverdächtige Hunde. Für eventuelle Schäden die ein Hund verursacht, auch bei Diebstahl eines Hundes, schließt der Veranstalter
jegliche Haftungsverpflichtung aus. Jeder Aussteller haftet für Schäden, die sein Hund verursacht, selbst. Hunde der Gebrauchshundeklasse müssen vor der Standmusterung, unter dem Gesichtspunkt ihrer unbedingten Führigkeit und Kontrollierbarkeit, bezüglich ihrer trieblichen Veranlagung, ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit und ihrer Selbstsicherheit überprüft werden.
Mit der Bewertung „VA“ können nur solche Hunde ausgezeichnet werden, die kontrollierbar sind und die für die TSB - Bewertung das Höchstprädikat „a“ erhalten.
- Hunde mit dem Prädikat „vh“ (vorhanden) oder „ng“ (nicht genügend) können weiterhin am Wettbewerb teilnehmen.
- Hunde mit vorhanden (T2) werden am Ende der V-Gruppe bzw. mit nicht genügend (T3) am Ende der SG Gruppe eingereiht.
- Hunde, die nicht ablassen (T1), fehlende Führigkeit haben (T4) oder disqualifiziert werden, können am weiteren Wettbewerb nicht teilnehmen.
Sollte ein Hund, nachdem er standgemustert ist, erkranken, muss dieser dem Vertrauenstierarzt, der sich im Schaugelände aufhält, vorgestellt werden. Ein entschuldigtes Zurückziehen ist nur unter Vorlage des schriftlichen Attests des Vertrauenstierarztes oder mit ausdrücklicher Genehmigung des amtierenden Richters möglich. Das ausgestellte Krankheitsattest ist unbedingt dem amtierenden Richter auszuhändigen.
In allen anderen Fällen, bei denen Hunde unentschuldigt zurückgezogen werden, werden ein Veranstaltungsverbot und eine Zuchtbuchsperre für die Dauer von 6 Monaten und die Bewertung „ungenügend“ vergeben.
Für den Siegertitel und die V-Ausleseklasse kommen nur Hunde in Frage, die angekört sind und bei der Ankörung die TSB Bewertung „ausgeprägt“ erhalten haben (Hunde aus dem Ausland, in welchem keine Körung stattfindet, sind hiervon ausgenommen), Hunde mit vollständigem, einwandfreiem Gebiss und die mindestens das Ausbildungskennzeichen FCI IGP 2 führen. Sie müssen aus Kör- und Leistungszucht stammen und einen HD-Status normal oder fast normal sowie einen ED - Status normal oder fast normal nachweisen.
Rüden, die zum zweiten Mal in die V-Ausleseklasse kommen sollen, müssen das Ausbildungskennzeichen ÖPO FCI IGP 3, Hündinnen das Ausbildungskennzeichen FCI IGP 2 führen.
„V“ in der Gebrauchshundeklasse können nur Hunde erhalten die den HD „a“-Stempel und den ED-Stempel mit dem Befund normal, fast normal oder noch zugelassen in der Ahnentafel nachweisen und, wenn über 3 ½ Jahre alt, angekört sind. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die im Ausland stehen wo keine Körung stattfindet.
Gebrauchshundeklasse:
Hunde in der Gebrauchshundeklasse müssen ein Ausbildungskennzeichen von mindestens IPO ZTP, ÖPO 1/IPO 1/IGP 1, einer WUSV anerkannten Prüfungsordnung (dazu ist nötigenfalls eine Bestätigung des Landesverbandes bei der Meldung vorzulegen) oder eine HGH- Prüfung nachweisen.
Offene Klasse:
Hunde der Offenen Klasse dürfen keines dieser Ausbildungskennzeichen (oder höher) haben.
Nachkommengruppen:
Es müssen mindestens fünf Hunde vorgeführt werden, die beide Haarvarietäten haben können. Es können auch Hunde aus den Nachwuchsklassen vorgeführt werden. Alle vorgeführten Hunde müssen standgemustert sein. Innerhalb der Gruppe sind sie in der Reihenfolge Stockhaar und dann Langstockhaar aufzustellen.
Zuchtgruppen:
Zuchtgruppen müssen aus vier Hunden bestehen. Alle Tiere der Zuchtgruppe müssen als geschlossene Gruppe dem amtierenden Richter vorgestellt werden und die gleiche Haarart aufweisen. Dem Züchter ist freigestellt, ggf. mehrere Zuchtgruppen zu stellen. Alle Zuchtgruppen werden am Sonntag nach Beendigung der Gebrauchshundeklasse Hündinnen beurteilt und zu Ende gerichtet.
TSB - Überprüfung:
Für die TSB - Überprüfung ist eine Anmeldung vor Ort erforderlich. Die Reihenfolge der Arbeiten ergibt sich anhand der erfolgten Anmeldungen. Die TSB - Überprüfung erfolgt analog Punkt 6 (Wesensprobe) der gültigen Körordnung, wobei pro Hund zwei Helfer zum Einsatz kommen.
Hunde, die bei der TSB-Überprüfung besonders überzeugen, werden am Ende der Gangwerksprobe sowohl bei den Hündinnen, als auch bei den Rüden der Gebrauchshundeklassen im Ring vor- und herausgestellt.
Amtstierärztliche Überwachung :
Hunde, die auf das Ausstellungsgelände gebracht werden, müssen mindestens 1 Monat vorher und längstens vor 12 Monaten gegen Tollwut geimpft worden sein. Ein entsprechendes Impfzeugnis, aus dem eindeutig die Identität des Hundes hervorgehen muss, ist vorzulegen.
Sonstige Hinweise :
Im Katalog kann nur ein Eigentümer genannt werden. Die Meldung wird nur angenommen, wenn die Zahlung der vollen Meldegebühr nachgewiesen wird.
Datenschutzerklärung :
Wir weisen darauf hin, dass die angegebenen Daten EDV-mäßig verarbeitet und im Ausstellungskatalog gedruckt werden. Die Ergebnislisten mit den Namen der Eigentümer werden im Internet und in der Zeitschrift „SVÖ-Nachrichten“ veröffentlicht. Die Daten werden an den SV (Verein für Deutsche Schäferhunde) weitergegeben. Auf der Veranstaltung wird fotografiert und die Fotos werden für vereinsinterne Zwecke ebenfalls veröffentlicht, ohne dass hierfür eine Vergütung geltend gemacht werden kann.
Covid-Regelungen:
Es gelten bei der Teilnahme an der Siegerschau die allgemeinen Covid-19 Regelungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung !!
Besuchen Sie die größte und wichtigste SVÖ-Veranstaltung des Jahres
Der österr. Verein für Deutsche Schäferhunde freut sich auf Ihren Besuch!